Lieferkettengesetz unzureichend
Die Menschenrechtsorganisation Germanwatch kritisiert den Gestzentwurf der Bundesregierung für ein neues Lieferkettengesetz. Wirtschaftsminister Altmaier habe leider eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen verhindert. Unzureichend sei auch, dass nur Großunternehmen belangt werden können und diese nicht verpflichtet sind, von sich aus auf die Einhaltung menschrechtlicher Grundsätze bei ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Lieferländern zu achten. Belangt werden können sie nur, wenn Menschenrechtsorganisationen oder Gewerkschaften in konkreten Einzelfällen klagen. Bei der Beschlussfassung im Bundestag müsse nachgebessert werden. - Näheres unter http//ww.germanwatch.org
Foto: Chinesisches Containerschiff in der Elbmündung